Restrukturierung, Umstrukturierung & Insovenzarbeitsrecht

Restrukturierung, Umstrukturierung & Insovenzarbeitsrecht in Frankfurt am Main.
Profitieren sie von über 12 Jahren Erfahrung.

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber bei Restrukturierungen, Umstrukturierungen und in allen Fragen des Insolvenzarbeitsrechts. Ob Personalabbau, Betriebsänderung, Reorganisation oder Insolvenzverfahren – wir begleiten Unternehmen und Insolvenzverwalter bei der rechtssicheren Umsetzung arbeitsrechtlicher Maßnahmen und entwickeln wirtschaftlich tragfähige Lösungen.

Restrukturierung und Umstrukturierung

Unternehmen müssen sich fortlaufend an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen anpassen. Restrukturierungen, Reorganisationen, Standortverlagerungen oder Personalanpassungen erfordern dabei nicht nur unternehmerische Entscheidungen, sondern auch eine rechtssichere arbeitsrechtliche Umsetzung.

Wir begleiten Arbeitgeber während des gesamten Restrukturierungsprozesses – von der strategischen Planung bis zur Umsetzung sämtlicher personeller Maßnahmen. Dabei berücksichtigen wir sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtliche Fragestellungen und entwickeln Lösungen, die wirtschaftliche Ziele mit rechtlicher Sicherheit verbinden.

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Betriebsbedingte Kündigungen
  • Sozialauswahl
  • Massenentlassungsanzeigen
  • Betriebsänderungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Freiwilligenprgramme und Aufhebungsverträge
  • Transfergesellschaften
  • Betriebsübergänge
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Umstrukturierungen

Unser Ziel ist eine wirtschaftlich effiziente, rechtssichere und möglichst konfliktarme Umsetzung der geplanten Manßnahmen.

Kollektivarbeitsrechtliche Begleitung

Restrukturierungen gehen regelmäßig mit umfangreichen Beteiligungsrechten des Betriebsrats einher. Fehler bei Anhörungs- oder Mitbestimmungsverfahren können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben und die Umsetzung geplanter Maßnahmen verzögern.

Wir beraten Arbeitgeber bei sämtlichen kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen und vertreten sie in Verhandlungen sowie in Einigungsstellen- und Beschlussverfahren. Dabei entwickeln wir praxisgerechte Lösungen, die den Restrukturierungsprozess rechtlich absichern.

Insolvenzarbeitsrecht

Befindet sich ein Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise oder wurde bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet, gelten zahlreiche arbeitsrechtliche Besonderheiten. Kündigungsfristen, Beteiligungsrechte des Betriebsrats und Personalmaßnahmen unterliegen den speziellen Regelungen der Insolvenzordnung.

Wir beraten Unternehmen und Insolvenzverwalter umfassend bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen während des Insolvenzverfahrens. Hierzu gehören insbesondere:

  • Vorbereitung und Umsetzung betriebsbedingter Kündigungen
  • Durchführung von Massenentlassungsverfahren
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Sanierungsmaßnahmen
  • Interessenausgleich
  • Sozialpläne im Insolvenzverfahren
  • Betriebsübergänge im Rahmen übertragender Sanierungen
  • Arbeitsrechtliche Fragestellungen im Insolvenzrecht
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren

Durch eine frühzeitige arbeitsrechtliche Begleitung lassen sich Haftungsrisiken reduzieren, Verfahren beschleunigen und Sanierungskonzepte rechtssicher umsetzen.

Vertretung von Insolvenzverwaltern

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung von Insolvenzverwaltern in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir begleiten Insolvenzverwalter bei der Vorbereitung und Umsetzung personeller Maßnahmen, vertreten sie in Kündigungsschutzverfahren und beraten zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Restrukturierungen und Insolvenzverfahren.

Unsere Leistungen

  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungen und Umstrukturierungen
  • Beratung im Insolvenzarbeitsrecht
  • Vorbereitung und Umsetzung betriebsbedingter Kündigungen
  • Massenentlassungsanzeigen
  • Interessenausgleich und Sozialpläne
  • Verhandlungen mit Betriebsräten
  • Einigungsstellen- und Beschlussverfahren
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
  • Beratung von Insolvenzverwaltern
  • Arbeitsrechtliche Begleitung von Betriebsübergängen und Sanierungsmaßnahmen

Mit langjähriger Erfahrung im Arbeits- und Insolvenzarbeitsrecht begleiten wir Unternehmen und Insolvenzverwalter bei Restrukturierungen und Sanierungen – rechtssicher, wirtschaftlich orientiert und mit einem klaren Blick für praktikable Lösungen.

Führungskräfte und Organmitglieder in der Unternehmenskrise

Geschäftsführer, Vorstände und leitende Führungskräfte befinden sich in Krisensituationen regelmäßig in einer rechtlichen Sonderstellung. Neben arbeitsrechtlichen Fragen treten gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Haftungsrisiken in den Vordergrund.

Bereits die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags kann erhebliche persönliche Haftungsfolgen auslösen. Hinzu kommen Fragen der Organstellung, der Vergütung, von D&O-Versicherungen sowie möglicher Schadensersatzansprüche.

Unsere Kanzlei berät Führungskräfte und Organmitglieder umfassend bei sämtlichen arbeits-, gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Fragestellungen während der Unternehmenskrise.

Sanierung, Restrukturierung und Neustart

Nicht jede Unternehmenskrise endet mit der Liquidation. Moderne Sanierungsinstrumente ermöglichen vielfach den Erhalt von Unternehmen, Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Strukturen. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine rechtssichere und strategisch durchdachte Umsetzung aller arbeitsrechtlichen Maßnahmen.

Wir begleiten Unternehmen, Investoren und Entscheidungsträger bei Restrukturierungen, Betriebsübergängen, Personalmaßnahmen und Sanierungsverfahren. Dabei steht stets das Ziel im Vordergrund, wirtschaftliche Interessen zu sichern und rechtliche Risiken zu minimieren.

Das Insolvenzarbeitsrecht ist geprägt von kurzen Fristen, komplexen gesetzlichen Regelungen und erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen. Gerade deshalb ist eine frühzeitige und spezialisierte Beratung entscheidend. Unsere Kanzlei steht Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Betriebsräten und Führungskräften in allen Phasen der Unternehmenskrise als kompetenter und durchsetzungsstarker Partner zur Seite.

Insolvenz-Check

Die 4 Hebel im Insolvenzverfahren

Bei einer (drohenden) Insolvenz des Arbeitgebers tickt die Uhr. Wer jetzt strategisch und rechtssicher handelt, sichert seine Existenz und Ansprüche:

  • Insolvenzgeld-Sicherung Sicherung der Gehälter für bis zu 3 Monate über die Agentur für Arbeit – fehlerfrei und fristgerecht.
  • Sonderkündigungsrechte kontern Der Insolvenzverwalter hat oft verkürzte Fristen (max. 3 Monate). Wir prüfen jede Kündigung auf Fehler.
  • Masseunzulänglichkeit umschiffen Strategische Anmeldung von Alt-Ansprüchen, damit Ihre Forderungen nicht wertlos werden.
  • Freistellung & Jobwechsel Taktische Verhandlung von unwiderruflichen Freistellungen zur sofortigen Aufnahme neuer Jobs.

Vorsicht bei Verschleppung

Arbeiten Sie niemals monatelang ohne Gehalt „auf Hoffnung“ weiter. Wenn die Insolvenz zu spät angemeldet wird, riskieren Sie den Totalausfall von Lohnansprüchen, da das Insolvenzgeld streng auf maximal drei Monate vor Eröffnung des Verfahrens begrenzt ist. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dem Insolvenzverwalter auf Augenhöhe begegnen und Ihre Schäden minimieren.

Digitale Vorprüfung

Lassen Sie Ihren Entwurf sofort prüfen

Liegt Ihnen bereits ein Entwurf vor oder droht der Arbeitgeber mit einer Kündigung? Übermitteln Sie uns Ihre Eckdaten für eine schnelle, diskrete Erstbewertung durch einen Fachanwalt.

100 % Verschlüsselt & DSGVO-konform
Absolut vertrauliche Erstbewertung

Schritt 1: Was ist vorgefallen?