Wir beraten und vertreten Arbeitgeber im kollektiven Arbeitsrecht – bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat, in Einigungsstellenverfahren sowie vor den Arbeitsgerichten. Mit strategischer Beratung und langjähriger Erfahrung entwickeln wir rechtssichere Lösungen, die wirtschaftliche Handlungsspielräume sichern und betriebliche Veränderungen effizient begleiten.
Das kollektive Arbeitsrecht bildet den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Mitbestimmungsrechte spielen insbesondere bei Restrukturierungen, Betriebsänderungen, Personalmaßnahmen sowie der Einführung neuer Arbeitsbedingungen eine zentrale Rolle. Fehler im Umgang mit Beteiligungsrechten können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben und Maßnahmen verzögern oder unwirksam machen.
Wir beraten Unternehmen umfassend bei sämtlichen Fragestellungen des Betriebsverfassungsrechts und entwickeln praxisorientierte Lösungen, die sowohl rechtlichen Anforderungen als auch uternehmerischen Interessen gerecht werden.
Betriebsvereinbarungen schaffen verbindliche Regelungen für die betriebliche Praxis und prägen häufig langfristig die Organisation eines Unternehmens. Eine sorgfältige Gestaltung ist daher von entscheidender Bedeutung.
Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Konzeption, Verhandlung und Überarbeitung von Betriebsvereinbarungen, insbesondere zu:
Unser Ziel sind rechtssichere und praktikable Regelungen, die den betrieblichen Anforderungen entsprechen und spätere Konflikte vermeiden.
Streitigkeiten über Mitbestimmungsrechte werden regelmäßig im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren entschieden. Dabei geht es häufig um grundlegende Fragen mit erheblicher Bedeutung für den gesamten Betrieb.
Wir vertreten Arbeitgeber bundesweit in Beschlussverfahren, insbesondere bei Streitigkeiten über:
Durch eine frühzeitige Verfahrensstrategie schaffen wir die Grundlage für eine effektive und wirtschaftlich sinnvolle Interessenvertretung.
Lässt sich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat keine Einigung erzielen, entscheidet häufig die Einigungsstelle. Das Verfahren erfordert neben fundierten arbeitsrechtlichen Kenntnissen eine klare Verhandlungsstrategie und wirtschaftliches Verständnis.
Wir begleiten Arbeitgeber während des gesamten Einigungsstellenverfahrens – von der Vorbereitung über die Verhandlungsführung bis zur Umsetzung des Einigungsstellenspruchs. Dabei behalten wir stets sowohl die rechtlichen Risiken als auch die unternehmerischen Ziele im Blick.
Gerade bei Restrukturierungen, Personalabbaumaßnahmen, Betriebsänderungen oder Unternehmensumstrukturierungen kommt dem kollektiven Arbeitsrecht eine besondere Bedeutung zu. Wir begleiten Arbeitgeber bei der rechtssicheren Umsetzung sämtlicher Beteiligungsverfahren, unterstützen bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan und vertreten Unternehmen in sämtlichen kollektivarbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Unser Anspruch ist es, Restrukturierungsmaßnahmen rechtlich belastbar, wirtschaftlich effizient und möglichst konfliktarm umzusetzen.
Neben der Beratung von Arbeitgebern vertreten wir in ausgewählten Mandaten auch Betriebsräte bei Verhandlungen, Einigungsstellenverfahren und arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Bei Sanierungen und drohender Insolvenz entscheiden oft wenige Tage über den Erhalt von Ansprüchen:
Ob als Betriebsratsgremium, das vor einer Restrukturierung steht, oder als betroffene Führungskraft in der Unternehmenskrise: Nutzen Sie unsere geschützte Online-Meldung für eine priorisierte Kontaktaufnahme.