Kündigung aussprechen oder Kündigung erhalten? Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bundesweit in Kündigungsschutzverfahren.
Ein Kündigungsschutzverfahren stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen vor erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Während Arbeitgeber personelle Maßnahmen rechtssicher umsetzen und Prozessrisiken minimieren müssen, geht es für Arbeitnehmer häufig um den Erhalt des Arbeitsplatzes oder die Durchsetzung finanzieller Ansprüche. Wir begleiten unsere Mandanten in sämtlichen Phasen des Kündigungsschutzverfahrens – von der ersten rechtlichen Bewertung bis zur gerichtlichen Entscheidung oder einer außergerichtlichen Einigung.
Der Erfolg eines Kündigungsschutzverfahrens entscheidet sich häufig bereits vor Ausspruch der Kündigung. Arbeitgeber sollten personelle Maßnahmen sorgfältig vorbereiten, Kündigungsgründe rechtlich überprüfen und sämtliche gesetzlichen Anforderungen einhalten. Fehler bei der Sozialauswahl, der Betriebsratsanhörung oder der Dokumentation lassen sich im späteren Gerichtsverfahren oftmals nicht mehr korrigieren.
Wir beraten Unternehmen bei der Vorbereitung und Umsetzung von:
Nach Erhalt einer Kündigung prüfen wir für Arbeitnehmer umfassend die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und entwickeln eine individuelle Strategie zur Wahrung ihrer Rechte.
Nach Zugang einer Kündigung beginnt die Klagefrist gemäß § 4 Kündigungsschutzgesetz. Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Klarheit über die Erfolgsaussichten und ermöglicht sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern, die weitere Vorgehensweise strategisch auszurichten.
Bereits wenige Wochen nach Klageerhebung findet vor dem Arbeitsgericht der Gütetermin statt. Ziel des Gerichts ist es, den Rechtsstreit möglichst frühzeitig durch eine einvernehmliche Lösung zu beenden.
Je nach Sachverhalt stehen dabei unterschiedliche Interessen im Vordergrund. Arbeitgeber möchten häufig wirtschaftliche Planungssicherheit und eine zügige Konfliktbeilegung erreichen. Arbeitnehmer verfolgen regelmäßig das Ziel, den Arbeitsplatz zu erhalten oder eine angemessene Abfindung zu erzielen.
Durch eine sorgfältige Vorbereitung und eine klare Verhandlungsstrategie schaffen wir die Grundlage für wirtschaftlich tragfähige Vergleichslösungen.
Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, wird das Verfahren vor der Kammer fortgesetzt. Spätestens jetzt müssen sämtliche rechtlichen und tatsächlichen Umstände umfassend aufgearbeitet und überzeugend dargestellt werden.
Je nach Kündigungsgrund kann eine umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich sein. Zeugenaussagen, interne Dokumentationen oder betriebliche Abläufe spielen dabei häufig eine entscheidende Rolle. Eine sorgfältige Prozessvorbereitung bildet daher die Grundlage für eine erfolgreiche Vertretung.
Kündigungen von Führungskräften, leitenden Angestellten und Organmitgliedern werfen regelmäßig besondere arbeits-, gesellschafts- und vertragsrechtliche Fragestellungen auf. Neben der Wirksamkeit der Kündigung stehen häufig Bonusansprüche, Long-Term-Incentive-Programme, Wettbewerbsverbote, Dienstwagenregelungen oder Abfindungsverhandlungen im Mittelpunkt.
Wir beraten Unternehmen und Führungskräfte bei der rechtlichen Gestaltung und Umsetzung komplexer Trennungssituationen.
Gerade in dieser Phase entscheidet eine sorgfältige Prozessvorbereitung häufig über Erfolg oder Misserfolg des Verfahrens.
Unser Ziel ist es, die Interessen unserer Mandanten mit einer klaren Strategie, fundierter arbeitsrechtlicher Expertise und wirtschaftlichem Verständnis effektiv durchzusetzen – außergerichtlich ebenso wie im gerichtlichen Verfahren.
Verhalten Sie sich taktisch klug, um Ihre Rechtsposition nicht im Vorfeld unbewusst zu schwächen:
Im Arbeitsrecht der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (Paragraf 12a ArbGG). Eine Arbeitsrecht-Rechtsschutzversicherung ist daher Ihr perfektes Schutzschild, da sie das gesamte Kostenrisiko der Kündigungsschutzklage vollständig übernimmt. Wir holen die Deckungszusage direkt für Sie ein.
Große Arbeitgeber kalkulieren kühl. Sie setzen darauf, dass Arbeitnehmer verängstigt sind. Wir brechen dieses Machtgefüge durch Struktur, Druck und präzise Strategie.
Wir analysieren jeden Kündigungsschritt auf formale Fehler, die die Kündigung vor dem Arbeitsgericht sofort angreifbar machen könnten.
Wir erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf die Gegenseite, indem wir Reputations- und Kostenrisiken klar und unmissverständlich benennen.
Keine Unterschriften leisten. Senden Sie uns die Unterlagen direkt für eine erste Einschätzung zu.
Wir reichen formgerecht Kündigungsschutzklage ein, um Ihre Ansprüche rechtssicher zu zementieren.
Verstreicht diese Frist, ist die Kündigung wirksam. Handeln Sie daher umgehend, um keine Abfindung zu riskieren.
Verlieren Sie keine wertvolle Zeit der Drei-Wochen-Frist. Nutzen Sie unsere verschlüsselte Online-Meldung. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht meldet sich umgehend bei Ihnen zur Klärung der nächsten Schritte.